Ob Pkw, Lkw, Motorrad oder Bus – bei uns lernen Sie das sichere Fahren mit sämtlichen Fahrzeugen im Straßenverkehr. Das Motorradfahren zeigen Ihnen unsere ausgebildeten Fahrlehrer im Rahmen einer Bike-to-Bike-Ausbildung. Für den Pkw-, Lkw- und Bus-Führerschein üben Sie das Fahren mit einem Fahrzeug aus unserem modernen Fuhrpark. Wir bereiten Sie mit ausführlichen Theorie- und intensiven Fahrstunden ideal auf die Fahrprüfung und viel Fahrspaß mit Ihrem Fahrzeug vor.
Wir informieren Sie zu allem Wissenswertem für Ihren Führerschein – kontaktieren Sie uns!
Tel.: 0221 – 932 99 600
Pkw/Anhänger
Wir bilden folgende Klassen aus :
- Automatikgetriebe (BA)
- Schaltegetriebe (B)
- begleitetes Fahren ab 17 J (BF17)
- Umschreibung ausländischer Führerscheine (B§31)
- Auffrischungsstunden/ Perfektionstraining
(Nur mit Besitz eines gültigen Führerscheins)
Was dürfen Sie mit dem Führerschein fahren?
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen
- Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, ist die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination auf 3,5 t begrenzt
- Zweirädrige (Moped) und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse AM)
- Landmaschinen (Klasse L)
Umfangreichere Informationen erhalten Sie von Ihrem KUVEO-Team
Mindestalter:
16 1/2 Jahre bzw. 17 1/2 Jahre
Theoretische Ausbildung (BA, B, BF17)
- 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff á 90 Minuten
- 2 Unterrichtseinheiten klassenspezifischen Zusatzstoff á 90 Minuten
Unterrichtszeiten bitte dem Seminarplaner entnehmen
Nach Abschluss der 14 Unterrichtseinheiten erfolgt die Abnahme der theoretischen Prüfung durch den hiesigen TÜV.
Theoretische Ausbildung (B§31)
Sonderbestimmung für Inhaber ausländischer Führerscheine
- kein theoretischer Unterricht erforderlich
Abnahme einer theoretischen Prüfung durch den hiesigen TÜV.
Praktische Ausbildung (BA, B, BF17)
Sowohl Übungsstunden als auch Sonderfahrten sind gesetzlich Vorgeschrieben.
- Übungsstunden
Zur Ausbildung der Grundkenntnisse, individuelle Gesamtanzahl in Abhängigkeit des Lernfortschritts. - 12 Sonderfahrten ( Autobahn-, Überland-, Nachtfahrten)
Besondere Ausbildungsinhalte im Anschluss an die Grundausbildung, gesetzl. Vorgegebene Gesamtzahl von 12 á 45 Minuten.
Nach Feststellung der Prüfungsreife erfolgt die Abnahme der praktischen Prüfung durch den hiesigen TÜV.
Praktische Ausbildung (B§31)
Sonderbestimmung für Inhaber ausländischer Führerscheine, keine Sonderfahrten erforderlich
- Übungsstunden
in Abhängigkeit der eigenen Fähigkeiten
Abnahme einer theoretischen Prüfung durch den hiesigen TÜV.
Wir bilden folgende Klassen aus
- B96 ohne praktische TÜV Prüfung
- Anhänger mit über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Die Fahrzeugkombination darf mehr als 3,5 t aber maximal 4,25 t betragen
- BE mit praktischer TÜV Prüfung
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, jedoch max. 3,5 t
- Die Fahrzeugkombination darf maximal 7 t betragen
Seit dem 1. Januar 1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen einen Anhänger ziehen wollen, der über die zulässige Gesamtmasse, in Kombination, von 3,5t hinausgeht.
Grundvoraussetzung ist ein vorhandener oder in Ausbildung stehender Führerschein der Klasse B bzw. BA
- B96:
- 2,5 Theorieunterricht, 3,5 Übungsstunden (keine Prüfungen erforderlich)
- BE:
- X Übungsstunden
- 5 Sonderfahrten
- (praktische Prüfung)
Motorrad
Wir bilden folgende Klassen aus
- Neue 125 ccm3 Regelung mit Pkw Führerschein (B196)
- Bis 125ccm3 (A1)
- Bis 600 ccm3 (A2)
- Offene Klasse (A)
- Umschreibung ausländischer Führerscheine (A§31)
- Auffrischungsstunden/ Perfektionstraining
(Nur mit Besitz eines gültigen Führerscheins)
Ab dem 31.12.2019: Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert- Schlüsselzahl B196.
Voraussetzung B196:
- seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
- das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben
- eine theoretische Schulung im Umfang von 4 Unterrichtseinheiten
- eine praktische Schulung im Umgang von 10 Übungsstunden á 45 Minuten absolviert haben
Quelle: BMVI
Umfangreichere Informationen erhalten Sie von Ihrem KUVEO-Team
Was dürfen Sie mit der Fahrerlaubnis A1/A2/A fahren?
- A1 : Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³
- A2: Mittelschwere Krafträder Hubraum bis 600 cm³
- A: schwere Krafträder mit einem Hubraum über 600 cm³
Theoretische Ausbildung A1, A2, A)
- 6 Unterrichtseinheiten Grundstoff á 90 Minuten (Bei Vorbesitz der Klasse B)
- 4 Unterrichtseinheiten klassenspezifischen Zusatzstoff á 90 Minuten
Unterrichtszeiten bitte dem Seminarplaner entnehmen
Nach Abschluss der 10 Unterrichtseinheiten erfolgt die Abnahme der theoretischen Prüfung durch den hiesigen TÜV.
Theoretische Ausbildung (A§31)
Sonderbestimmung für Inhaber ausländischer Führerscheine
- kein theoretischer Unterricht erforderlich
Abnahme einer theoretischen Prüfung durch den hiesigen TÜV.
Praktische Ausbildung (A1,A2 ,A)
Sowohl Übungsstunden als auch Sonderfahrten sind gesetzlich Vorgeschrieben.
- Übungsstunden
Zur Ausbildung der Grundkenntnisse, individuelle Gesamtanzahl in Abhängigkeit des Lernfortschritts. - 12 Sonderfahrten ( Autobahn-, Überland-, Nachtfahrten)
Besondere Ausbildungsinhalte im Anschluss an die Grundausbildung, gesetzl. Vorgegebene Gesamtzahl von 12 á 45 Minuten.
Nach Feststellung der Prüfungsreife erfolgt die Abnahme der praktischen Prüfung durch den hiesigen TÜV.
Praktische Ausbildung (A§31)
Sonderbestimmung für Inhaber ausländischer Führerscheine, keine Sonderfahrten erforderlich
- Übungsstunden in Abhängigkeit der eigenen Fähigkeiten
Abnahme einer theoretischen Prüfung durch den hiesigen TÜV.
Sicheren Fahrspaß erhältst du bei uns durch ein gründliches Perfektionstraining mit deinem Motorrad. Du erlernst einen sicheren Umgang mit deinem Fahrzeug und steigerst mit gezielten Fahrübungen deine Fähigkeiten und die Fahrkontrolle. Zudem zeigen wir dir mehr zum Thema umweltbewusstes Fahren (ECO-Training).
-
Fahren lernen
-
Die richtige Führerscheinklasse für Ihren Bedarf
-
Wir befördern Güter sicher von A nach B
-
Menschen bewegen – Busfahrer werden
Lkw
Wir bilden folgende Klassen aus:
- Mittlere Lkw (C1)
Der Führerschein C1 ist nötig, wenn ein Kraftwagen von über 3,5 t bis 7,5t zulässiger Gesamtmasse geführt werden soll. - schwere Lkw (C)
Der Führerschein der Klasse C ist nötig, wenn die Gesamtmasse 7,5 t überschreitet. - Auffrischungsstunden/ Perfektionstraining
(Nur mit Besitz eines gültigen Führerscheins)
Möchten Sie sich beruflich neu aufstellen oder interessieren sich für eine Förderung über die Bundesagentur für Arbeit? Wir sind ein zertifizierter Bildungsträger und können Sie ausführlich über ihre Möglichkeiten beraten.
Um einen LKW Führerschein gewerblich nutzen zu dürfen, benötigen sie eine beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr.
Theoretische Ausbildung (C1,C)
- 6 Unterrichtseinheiten Grundstoff á 90 Minuten (C1, CE)
- 6 Unterrichtseinheiten klassenspezifischen Zusatzstoff á 90 Minuten (C1)
- 10 Unterrichtseinheiten klassenspezifischen Zusatzstoff á 90 Minuten (C)
Unterrichtszeiten bitte dem Seminarplaner entnehmen
Nach Abschluss der 12 bzw. 16 Unterrichtseinheiten erfolgt die Abnahme der theoretischen Prüfung durch den hiesigen TÜV.
Praktische Ausbildung (C1, C)
Sowohl Übungsstunden als auch Sonderfahrten sind gesetzlich Vorgeschrieben.
- Übungsstunden
Zur Ausbildung der Grundkenntnisse, individuelle Gesamtanzahl in Abhängigkeit des Lernfortschritts. - 5 Sonderfahrten (C1) ( Autobahn-, Überland-, Nachtfahrten)
Besondere Ausbildungsinhalte im Anschluss an die Grundausbildung, gesetzl. Vorgegebene Gesamtzahl von 5 á 45 Minuten. - 10 Sonderfahrten (C) ( Autobahn-, Überland-, Nachtfahrten)
Besondere Ausbildungsinhalte im Anschluss an die Grundausbildung, gesetzl. Vorgegebene Gesamtzahl von 10 á 45 Minuten.
Nach Feststellung der Prüfungsreife erfolgt die Abnahme der praktischen Prüfung durch den hiesigen TÜV.
Wir bilden folgende Klassen aus:
- C1 E (Keine theoretische Prüfung beim hiesigen TÜV)
Der Führerschein C1 oder C1E (Anhänger) ist nötig, wenn ein Kraftwagen von über 3,5 t plus Anhänger über 750 kg bis 7,5t zulässiger Gesamtmasse gezogen werden soll. - CE
Der Führerschein der Klasse C oder CE (Anhänger) ist nötig, wenn die Gesamtmasse 7,5 t überschreitet und/ oder ein Anhänger über 750 kg Gesamtmasse gezogen werden soll.
Möchten Sie sich beruflich neu aufstellen oder interessieren sich für eine Förderung über die Bundesagentur für Arbeit? Wir sind ein zertifizierter Bildungsträger und können Sie ausführlich über ihre Möglichkeiten beraten.
Um einen LKW Führerschein gewerblich nutzen zu dürfen, benötigen sie eine beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr.
Theoretische Ausbildung (C1E, CE)
Für die Erweiterung C1E ist kein zusätzlicher theoretischer Unterricht und keine theoretische Prüfung beim hiesigen TÜV erforderlich.
Beim Erwerb von Klasse C und CE müssen nur einmal 6 Unterrichtseinheiten Grundstoff abgeleistet werden. Der klassenspezifische Zusatzstoff für C und CE bleibt bestehen.
- 6 Unterrichtseinheiten Grundstoff á 90 Minuten (CE)
- 4 Unterrichtseinheiten klassenspezifischen Zusatzstoff á 90 Minuten (C)
Unterrichtszeiten bitte dem Seminarplaner entnehmen
Nach Abschluss der 10 Unterrichtseinheiten erfolgt die Abnahme der theoretischen Prüfung durch den hiesigen TÜV.
In unserem Perfektionstraining lernen Sie den sicheren und vertrauten Umgang mit verschiedenen Fahrzeugtypen und Kombinationszügen. Wir unterrichten Sie zum Thema Fahrverhalten, Kurvenlage und Beladung, um Fehler und Unfälle vorzubeugen. Zudem üben wir gemeinsam das Rangieren Ihres Lkws und gehen auf Ihre Unsicherheiten ein.
Bus
Wir bilden folgende Klassen aus:
- Kleine Busse (D1)
Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. - Große Busse (D)
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt. - Auffrischungsstunden/ Perfektionstraining
(Nur mit Besitz eines gültigen Führerscheins)
Möchten Sie sich beruflich neu aufstellen oder interessieren sich für eine Förderung über die Bundesagentur für Arbeit? Wir sind ein zertifizierter Bildungsträger und können Sie ausführlich über ihre Möglichkeiten beraten.
Um einen BUS Führerschein gewerblich nutzen zu dürfen, benötigen sie eine beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr.
Theoretische Ausbildung (D1,D)
- 6 Unterrichtseinheiten Grundstoff á 90 Minuten (C1, CE)
- 10 Unterrichtseinheiten klassenspezifischen Zusatzstoff á 90 Minuten (D1)
- 18 Unterrichtseinheiten klassenspezifischen Zusatzstoff á 90 Minuten (D)
Unterrichtszeiten bitte dem Seminarplaner entnehmen
Nach Abschluss der 16 bzw. 24 Unterrichtseinheiten erfolgt die Abnahme der theoretischen Prüfung durch den hiesigen TÜV.
Praktische Ausbildung (D1, D)
Sowohl Übungsstunden als auch Sonderfahrten sind gesetzlich Vorgeschrieben.
- 16 Übungsstunden (D1)
Zur Ausbildung der Grundkenntnisse, individuelle Gesamtanzahl in Abhängigkeit des Lernfortschritts. - 33 Übungsstunden (D)
Zur Ausbildung der Grundkenntnisse, individuelle Gesamtanzahl in Abhängigkeit des Lernfortschritts. - 16 Sonderfahrten (D1) ( Autobahn-, Überland-, Nachtfahrten)
Besondere Ausbildungsinhalte im Anschluss an die Grundausbildung, gesetzl. Vorgegebene Gesamtzahl von 16 á 45 Minuten. - 25 Sonderfahrten (D) ( Autobahn-, Überland-, Nachtfahrten)
Besondere Ausbildungsinhalte im Anschluss an die Grundausbildung, gesetzl. Vorgegebene Gesamtzahl von 25 á 45 Minuten.
Nach Feststellung der Prüfungsreife erfolgt die Abnahme der praktischen Prüfung durch den hiesigen TÜV.
Wir bilden folgende Klassen aus:
- D1 E (Keine theoretische Prüfung beim hiesigen TÜV)
Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind auch mit Anhänger und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder in Kombination (D1E) über 750 Kg. - DE
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit Anhänger und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder in Kombination (DE) über 750 Kg
Möchten Sie sich beruflich neu aufstellen oder interessieren sich für eine Förderung über die Bundesagentur für Arbeit? Wir sind ein zertifizierter Bildungsträger und können Sie ausführlich über ihre Möglichkeiten beraten.
Um einen BUS Führerschein gewerblich nutzen zu dürfen, benötigen sie eine beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr.
Theoretische Ausbildung (D1E, DE)
Für die Erweiterung D1E und DE ist kein zusätzlicher theoretischer Unterricht und keine theoretische Prüfung beim hiesigen TÜV erforderlich.
Praktische Ausbildung (D1E, DE)
Sowohl Übungsstunden als auch Sonderfahrten sind gesetzlich Vorgeschrieben.
- 4 Übungsstunden (D1E)
Zur Ausbildung der Grundkenntnisse, individuelle Gesamtanzahl in Abhängigkeit des Lernfortschritts. - 4 Übungsstunden (DE)
Zur Ausbildung der Grundkenntnisse, individuelle Gesamtanzahl in Abhängigkeit des Lernfortschritts. - 5 Sonderfahrten (D1) ( Autobahn-, Überland-, Nachtfahrten)
Besondere Ausbildungsinhalte im Anschluss an die Grundausbildung, gesetzl. Vorgegebene Gesamtzahl von 5 á 45 Minuten. - 5 Sonderfahrten (DE) ( Autobahn-, Überland-, Nachtfahrten)
Besondere Ausbildungsinhalte im Anschluss an die Grundausbildung, gesetzl. Vorgegebene Gesamtzahl von 5 á 45 Minuten.
Nach Feststellung der Prüfungsreife erfolgt die Abnahme der praktischen Prüfung durch den hiesigen TÜV.
In unserem Perfektionstraining lernen Sie den sicheren und vertrauten Umgang mit verschiedenen Fahrzeugtypen und Kombinationszügen. Wir unterrichten Sie zum Thema Fahrverhalten, Kurvenlage und Beladung, um Fehler und Unfälle vorzubeugen. Zudem üben wir gemeinsam das Rangieren Ihres Bus und gehen auf Ihre Unsicherheiten ein.
Kontaktieren Sie uns!
Ihre Anfrage über das Formular bleibt unverbindlich. Alle Daten, die Sie eintragen, helfen uns dabei, Ihren Vertrag schnellstmöglich zu konzipieren. Erst danach vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Unterzeichnung.
Fahrschule KUVEO
Severinstraße 179
50678 Köln
Mo.–Do. 11–19 Uhr ; Fr. 11–17 Uhr
Tel.: 0221 – 932 99 600
Fahrschule KUVEO
Berrenrather Str. 274
50937 Köln
Mo.–Fr. 10–18 Uhr Sa. 10–15 Uhr
Tel.: 0221- 932 99 601
Hier klicken, um den Inhalt von Google Maps anzuzeigen.
Erfahren Sie mehr in der Datenschutzerklärung von Google Maps.